Bildungsurlaub

In 12 Bundesländern (Ausnahmen sind: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen) hat jeder Arbeitnehmer per Gesetz ein Recht auf Bildungsurlaub. Bis zu 5 Tage neben dem normalen Urlaub im Jahr. Nach einer Trendanalyse des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) liegt die Teilnahmequote in den meisten Bundesländern unter einem Prozent.

Ursachen sind zum einen die Firmenpolitik und die staatliche Anerkennung. Denn welcher Vorgesetzte gibt dem Mitarbeiter gerne Urlaub. "Irgendwie passt es nie. Aufträge müssen abgearbeitet werden, und ohnehin ist die Personaldecke dünn. Doch beim Thema Bildungsurlaub zeigen sich manche Vorgesetzte noch kompromissloser." (Henning Zader: Zeit zum Lernen, FAZ, 25.11.2008). Bei der staatlichen Annerkennung kommt es darauf an, dass der Bildungsurlaub den jeweiligen Landesgesetzen entspreche. In Nordrhein-Westfalen wurde extra dafür das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) eingeführt. Demnach darf der Bildungsurlaub nicht der Erholung, privaten Haushaltsführung, Unterhaltung sowie der Körper- und Gesundheitspflege dienen. Veranstaltungen im Ausland sind nur erlaubt wenn sie in Ländern stattfinden, die an Nordrhein-Westfalen angrenzen, am Sitz des EU-Parlaments oder "am Ort von Gedenkstätten oder an Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus" (§9 Abs. 3 AWbG).

Vor allem Sprachkurse sorgen in der Praxis für Streit. "In einem Urteil ist der Spanischkurs für Programmierer keine berufliche Weiterbildung. In einem anderen Urteil bei einer Bankkauffrau schon. Ein Schwedischkurs für Ingenieure hingegen wurde wegen eines fehlenden Bezugs zur Arbeit abgelehnt", fasst Arbeitsrechtsanwalt Matthias Spirolke von der Kanzlei Hümmerich legal zusammen. In jedem Fall müssen die Mitarbeiter nachweisen können, dass die Veranstaltung den gesetzlichen Grundlagen entspricht, also entweder der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dient. (Henning Zader: Zeit zum Lernen, FAZ, 25.11.2008)

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